Die Stadt Zweibrücken entwickelte sich aus einer Burganlage, welche die Grafen von Saarbrücken um das Jahr 1170 in einer Schleife des Schwarzbaches erbauten. Die Namensgebung geht vermutlich auf zwei Brücken zurück, die in diese Burganlage führten. König Karl IV verlieh Zweibrücken 1352 die Stadtrechte. Zunächst war es noch eine relativ unbedeutende Landstadt, deren wirtschaftliche Basis auf der alten, von Dieuze/Lothringen kommenden Salzstraße fußte.
Der erfolgreiche Aufstieg der Stadt mag paradox erscheinen, denn er begann mit der Bankrotterklärung der damaligen Grafen. Sie verkauften die Stadt und das Umland an den reichen Nachbarn, die Kurpfalz (1385). Doch die ehemalige Grafschaft Zweibrücken blieb nur für kurze Zeit im kurpfälzischen Besitz. Kurfürst Rupprecht III. verfügte testamentarisch die Teilung seines Landes unter seine vier Söhne. Der dritte Sohn Stephan erbte die ehemalige Grafschaft Zweibrücken, die er nun 1410 zum selbständigen Herzogtum Pfalz-Zweibrücken erhob. Sein Regierungssitz befand sich allerdings noch in der Nordpfalz - in Meisenheim. Nach der Heirat mit Anna, der reichen Erbtochter der Grafschaft Veldenz, hatte er sich in der Residenzstadt seines Schwiegervaters niedergelassen. Nach und nach kristallisierte sich Zweibrücken als der besser gelegene Regierungssitz heraus. So verschob sich die Bedeutung der Städte langsam zugunsten Zweibrückens.
Von einer Residenzstadt Zweibrücken konnte man jedoch erst nach dem Bau der Alexanderskirche sprechen. Stephans Enkel Alexander hatte Ende des 15. Jahrhunderts mit dem Bau der nach ihm benannten Kirche begonnen. Sie demonstriert die gewachsene Bedeutung der Stadt, denn vorher verfügte Zweibrücken nur über eine kleine Kapelle, die für den Bau der Alexanderskirche abgerissen wurde.
Zweibrücken entwickelte sich also im Laufe des 15. Jh. zur Residenzstadt des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken. So sollte es abgesehen von den wenigen Unterbrechungen in den Kriegszeiten des 17. Jh. bis zum Ende des Herzogtums mit dem Einmarsch der französischen Revolutionstruppen 1793 bleiben. Daran änderte auch der letzte regierende Herzog Karl II. August nichts, der für seine herrschaftliche Residenz das neu erstandene Schloss Karlsberg bei Homburg auserkor.